Taxifahrer machen Ernst

Einstweilige Verfügung gegen UberPop-Fahrer

11.09.2014
Nach der einstweiligen Verfügung gegen den umstrittenen Fahrservice Uber hat das Landgericht Frankfurt nun auch einen privaten Fahrer des Dienstes UberPop gestoppt.

Bereits am Montag verhängte die 6. Zivilkammer eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrer und untersagte ihm, Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst UberPop gegen ein vorgegebenes Entgelt anzunehmen, ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz zu haben. Bei Zuwiderhandlung droht ihm demnach ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro. Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland vor ein Frankfurter Taxiunternehmer und Mitglied im Vorstand der
Taxivereinigung vor Gericht gezogen.

Taxi Deutschland hatte erst kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. Demnach darf Uber keine Fahrgäste mehr über seinen Smartphone-Dienst UberPop an Fahrer vermitteln. Das Unternehmen aus San Francisco hatte aber erklärt, seine Dienste weiter anbieten zu wollen. Für den kommenden Dienstag setzte das Landgericht Frankfurt inzwischen eine mündliche Verhandlung an. Die Taxiverbände kritisieren, dass die meist privaten Fahrer von Uber nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten. (dpa/rs)

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