Künstliche Intelligenz

EU-Staaten einigen sich auf KI-Regeln

07.12.2022
Die EU-Staaten haben erstmals umfassende Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) festgelegt.
Der Rat der EU-Staaten hat noch in diesem Jahr viele der Anforderungen an KI-Systeme präzisiert und angepasst.
Der Rat der EU-Staaten hat noch in diesem Jahr viele der Anforderungen an KI-Systeme präzisiert und angepasst.
Foto: symbiot - shutterstock.com

Der Beschluss vom Dienstag solle sicherstellen, dass KI-Systeme sicher seien und Grundrechte einhielten, teilte der Rat der EU-Staaten mit. Zugleich solle Innovation gefördert werden.

"Die EU ist damit auf sehr gutem Weg, den weltweit ersten verbindlichen Maßstab für vertrauenswürdige KI zu setzen", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er sehe jedoch etwa bei der Sicherung der Anonymität im öffentlichen Raum und der Transparenz beim Einsatz von KI-Systemen Verbesserungsbedarf. Bevor die neuen Regeln tatsächlich gelten, müssen sich die EU-Staaten noch mit dem Europaparlament auf eine Linie verständigen.

Vertrauen schaffen

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im April 2021 mit dem Ziel vorgeschlagen, globale Standards zu setzen. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Für Regelverstöße sind hohe Strafen vorgesehen. Die Behörde will vor allem die Grundlage dafür schaffen, dass Nutzer KI-Anwendungen vertrauen können.

"Künstliche IntelligenzKünstliche Intelligenz" (KI) bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computer-Tomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlisten von Streamingdiensten arbeiten ebenfalls mit KI. Alles zu Künstliche Intelligenz auf CIO.de

Der EU-Verbraucherverband Beuc beklagte, die Entscheidung der EU-Staaten lasse zu viele wichtige Fragen offen, etwa die Gesichtserkennung durch private Unternehmen an öffentlichen Orten. Zudem seien Bestimmungen verwässert worden, die Systeme als hochriskant einstuften. (dpa/rs/rw)

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