DSGVO

O2 verlangt mehrfachen Widerspruch zur Datennutzung

Seit 2002 schreibt Thomas Hartmann als freier Autor Artikel für die Macwelt. Schwerpunkte sind News über aktuelle Mac-Nachrichten und neue Programme sowie Recherchen zu Hintergrundthemen. Gern sieht er sich neuere Bildbearbeitungsprogramme unterhalb der Photoshop-Ebene an und berichtet regelmäßig über Spiele, die auf der Mac-Plattform erscheinen. Auch kleinere Tests von Mac-Programmen gehören zu seinem Repertoire. Dass er auch zu anderen Plattformen eine Affinität hat, zeigt seine frühere Windows-Kolumne auf Macwelt.de. Und um sich auch auf anderen mobilen Betriebssystemen auszukennen, nutzt er neben seinem iPad ein Android-Smartphone.
Am 25. Mai tritt EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Nutzer werden derzeit aus allen Quellen mit Änderungshinweisen gequält.
O2 verlangt Widerspruch zur Datennutzung.
O2 verlangt Widerspruch zur Datennutzung.
Foto: M DOGAN - shutterstock.com

Ein typisches, man könnte fast sagen: wunderbar deutsches Kettenwort, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche die Nutzer künftig vor allzu freiem Gebrauch ihrer Daten durch Anbieter, Provider, soziale Netzwerke und andere Unternehmen schützen soll. Hierdurch ist man derzeit (erneut) gezwungen, theoretisch lange Texte zu lesen, sich bei seinen Accounts einzuloggen und Änderungen vorzunehmen oder künftig auf die Dienste zu verzichten.

Der Netzbetreiber O2, der zur Telefónica GermanyTelefónica Germany gehört, nutzt diese unübersichtliche Situation derzeit offenbar dazu, seine Kunden erneut zum Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Daten zu bringen. Beziehungsweise zieht der Konzern auch Nutzen daraus, falls der Kunde darauf verzichtet (im Glauben, er habe das ja schon vorher ordnungsgemäß getan und die Nicht-Einwilligung zur Datenverarbeitung im anderen Zusammenhang wie über Werbezwecke schon gegeben). Top-500-Firmenprofil für Telefónica Deutschland Holding AG

Dies berichtet jedenfalls ein Leser beim iPhone-Ticker. Dieser habe der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken schon mehrfach widersprochen, und soll dies nun im Zusammenhang mit der DSGVO erneut tun, andernfalls könnte O2 ”bestimmte Bestandsdaten” für weitergehende Produktangebote verwenden. Darunter verstehe O2 aber recht weitgehende Datenbestände wie Name und Anschrift, Geburtsdatum und monatliche Summe der Umsätze und vieles andere mehr.

Grundsätzlich muss ein Nutzer zum Gebrauch seiner Daten nach der DSGVO explizit zustimmen, und nicht extra ablehnen, sonst ist diese Vereinbarung an sich unwirksam. Doch im Detail ist die Rechtslage wie üblich nicht ganz leicht zu überschauen. Für Unternehmen drohen allerdings erhebliche Bußgelder bei Verstößen, insofern ist es auch verständlich, dass diese sich nach jeder Richtung absichern wollen. (Macwelt)

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