Verbraucher werden entlastet

Startschuss für Energiepreisbremsen

28.02.2023
Nach der "Soforthilfe" für Dezember greifen ab März die Energiebremsen: Die Preise werden für einen Basisbedarf gedeckelt. Sie sind aber weiter höher als vor Beginn der Krise. Es gibt einen Anreiz zum Energiesparen.
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sollen Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Energiekosten entlasten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sollen Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Energiekosten entlasten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.
Foto: Krisana Antharith - shutterstock.com

Die Rechnung für Millionen von Gas- und Stromkunden wird von Mittwoch an günstiger. Dann nämlich greifen die milliardenschweren staatlichen Preisbremsen, die den drastischen Anstieg der Energiekosten dämpfen sollen. Die Abschlagszahlungen verringern sich. Rückwirkend gibt es auch eine Entlastung für Januar und Februar. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht von einer "Art Versicherung gegen allzu hohe EnergiepreiseEnergiepreise". Top-Firmen der Branche Energie u. Rohstoffe

Warum kommen die Preisbremsen?

Die Bundesregierung hatte die Deckel im vergangenen Herbst angesichts der gestiegenen Energiepreise beschlossen - eine zuvor heftig umstrittene Gasumlage, die alle Gaskunden bezahlt hätten, war damit vom Tisch. Die Preisbremsen werden aus einem bis zu 200 Milliarden Euro schweren "Abwehrschirm" des Bundes bezahlt, das ist ein über Schulden finanzierter Sondertopf. Wieviel die Bremsen am Ende kosten, hängt von der Entwicklung der Energiepreise ab. Zum Teil gibt es eine Gegenfinanzierung, weil krisenbedingte "Überschusserlöse" bei Stromerzeugern abgeschöpft werden.

Zwar sind die Großhandelspreise an den Märkten zuletzt wieder deutlich gesunken. Das Instrumente der Gas- und Strompreisbremse seien aber weiter wichtig, um die Preise zu stabilisieren, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Entwicklungen bei den Großhandelspreisen kämen immer erst nachgelagert beim Endkunden an.

Für Kritik sorgte, dass viele Versorger ihre Preise in den vergangenen Wochen und Monaten erhöht haben. Die Energiebranche verwies auf höhere Beschaffungskosten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wehrt sich gegen "pauschale Verdachtsäußerungen".

Beim Stadtwerkeverband VKU heißt es, die Energiepreise seien zwar im Großhandel gesunken, aber das aktuelle Preisniveau sei im Vergleich zum Vorkrisenniveau immer noch mindestens doppelt so hoch. Die Behörden hätten ausreichend Befugnisse, um missbräuchliches Verhalten zu untersuchen und zu ahnden.

Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, sagte: "Die meisten Gasversorger haben das Gas bereits letztes Jahr - zu den damals noch viel höheren Preisen - eingekauft oder sie haben Langfristverträge, zum Beispiel mit Norwegen, die meist auf Preise des Vorjahres indexiert sind." Diese spiegele sich in den Tarifen für Gaskunden.

Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?

Für industrielle Großverbraucher gelten die Deckel schon. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis von Anfang März an auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer also mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Abschläge.

Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kunden den festgelegten Arbeitspreis des jeweiligen Tarifs zahlen. Das soll einen Anreiz geben zum Energiesparen: Je weniger Gas man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt - und desto weniger zahlt man. Die Botschaft ist auch: Die Energiekrise ist noch nicht vorbei.

Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch dort gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Die Preisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt, hängt aber nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von europäischen Vorgaben ab.

Was bedeutet das für die Verbraucher?

Verbraucher müssten sich um nichts kümmern, heißt es zum Beispiel bei VattenfallVattenfall oder EonEon. Die Abschlagszahlung wird entsprechend verringert, die Kunden werden informiert. Mieter sollen die Entlastung in der Regel über die Heizkostenabrechnung erhalten, die dann im kommenden Jahr kommt. Top-500-Firmenprofil für EON Top-500-Firmenprofil für Vattenfall

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte, alle Unternehmen arbeiteten seit Monaten gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Viele Kundinnen und Kunden hätten von ihren Energieversorgern bereits Informationsschreiben mit detaillierten Angaben zu Entlastungen erhalten. "Selbst wenn es zu ungewollten Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen kommen sollte: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre Entlastungen bekommen."

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte, die Gesetze zu den Energiepreisbremsen seien so komplex geraten, dass ihre praktische Umsetzung eine "Mammut-Aufgabe" sei. IT-Systeme für über 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Firmen müssten umgestellt werden. Die Umsetzung der Entlastungen über die Energieversorger sei ein absolutes Novum. Die Energiebranche habe in einer Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen - weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage habe, mit denen er solche Preisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürger auszahlen kann. Das müsse sich schleunigst ändern.

Wie hoch ist die Entlastung?

Wie hoch die Entlastung ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch und Tarif. Bei viele Versorgern gibt es im Internet Entlastungsrechner, mit denen die individuelle Entlastung ausgerechnet werden kann. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird eine Familie, die im örtlichen Grundversorgungstarif ist, im Bundesdurchschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet - bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas und 4.000 Kilowattstunden Strom.

Der bundesweite Neukundenpreis liege bei 35,9 Cent/kWh beim Strom und 11,2 Cent beim Gas. Haushalte könnten durch einen Wechsel in einen günstigen Tarif die Preisbremsen unnötig machen. Das sei aber nicht immer möglich, so Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. "Wer beispielsweise im vergangenen Jahr einen Vertrag zu hohen Preisen mit längerer Laufzeit abgeschlossen hat, muss erst das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Daher sind die Preisbremsen immer noch wichtig."

Die Energiepreise entwickelten sich für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit positiv, sagte der Energieexperte des Vergleichsportals Check24, Steffen Suttner. Erwartet werde, dass die Preise für Neukunden in den kommenden Wochen weiter sinken. "Dann werden auch die Preisbremsen weniger gebraucht." Die Entwicklung bleibe allerdings abhängig von den weltpolitischen Ereignissen sowie den Füllständen der Gasspeicher.

Was ist mit Öl und Pellets?

Der Bund hat auch eine Härtefallregel angekündigt für private Verbraucher, die andere Heizmittel verwenden, also etwa Öl oder Pellets - Voraussetzung sind massive Preissprünge. Seit Wochen aber verhandeln Bund und Länder über die Einzelheiten. Der Bund will bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die Länder sollen sich um die Anträge und Auszahlung kümmern. (dpa/rs)

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