Aktualisierungsverpflichtung

Update-Pflicht für Smartphone-Verkäufer

10.12.2020
Für Verkäufer von digitalen Produkten soll eine Update-Pflicht eingeführt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesjustizministerium am Donnerstag in Berlin veröffentlicht hat.
Das Bundesjustizministerium will Verbraucher beim Kauf von "Sachen mit digitalen Elementen" rechtlich besser stellen.
Das Bundesjustizministerium will Verbraucher beim Kauf von "Sachen mit digitalen Elementen" rechtlich besser stellen.
Foto: PeskyMonkey - shutterstock.com

"Wer ein Smartphone oder Tablet kauft, soll sicher sein können, dass er oder sie das Gerät auch noch lange nach dem Kauf problemlos und sicher nutzen kann", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Der Referentenentwurf sieht für "Sachen mit digitalen Elementen" eine Aktualisierungsverpflichtung vor, damit Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit langfristig gewährleistet bleiben. Darüber hinaus möchte Lambrecht die Verbraucher rechtlich besser stellen, falls an einem von ihnen gekauften Produkt ein Schaden auftritt. "Tritt nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so wird künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt."

Die zuständigen Verbände und die Landesregierungen können nun vier Wochen lang Stellung nehmen, ehe das Kabinett und schließlich der Bundestag über das Vorhaben entscheidet. (dpa/rs)

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