Cloud Computing


Checkliste

7 Tipps für Ihren sicheren Weg in die Cloud

16.06.2014
Von Harald Pfoser
Cloud-Computing gilt heute als innovative Lösung für Informationsverarbeitung und Datenaustausch. Doch wie steht es um die Sicherheit in der Cloud? Worauf muss ein Unternehmen bei der Wahl des Cloud-Anbieters und bei der Umsetzung der Lösung achten?

Immer mehr Firmen lagern Teile ihrer IT-Infrastruktur aus und greifen auf die Rechnerwolke zurück. Unternehmen wollen optimierte und flexiblere Geschäftsabläufe in einer abgesicherten Umgebung. Cloud-Computing wird zunehmend zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für Fachbereiche. Wer Cloud-Computing nutzt, darf nicht auf Wolke sieben schweben und sich von augenscheinlich attraktiven Angeboten täuschen lassen: Denn die Sicherheit und der DatenschutzDatenschutz müssen gewährleistet sein. Unzählige Cloud-Angebote erschweren es, das richtige Produkt zu finden. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Unternehmensdaten sind der Goldschatz einer jeden Firma. Diese gibt man nicht leichtfertig aus der Hand. Daher sollten bei der Auswahl des Cloud-Anbieters folgende Punkte kritisch betrachtet und abgefragt werden:

• Wer ist mein Servicepartner?

• Wo werden meine Daten gespeichert?

• Ist die Qualität und Verfügbarkeit der Serviceerbringung geprüft und transparent?

• Kann der Anbieter Zertifizierungen vorweisen?

• Welche Authentifizierungsformen finden Verwendung?

• Werden die digitalen Identitäten tatsächlich geprüft, um sicher zu sein, mit wem man zusammenarbeitet?

• Was passiert mit meinen Daten? Ist nachvollziehbar, wer diese bearbeitet?

Vertrauen in den Service Partner

Vertrauen in einen x-beliebigen Cloud-Anbieter in einem x-beliebigen Land zu haben und nicht sicher zu sein, welche rechtlichen Grundlagen bei der Datenspeicherung Anwendung finden, ist schwierig. Das Wort "Briefkastenfirma" erscheint unbewusst vor dem geistigen Auge. Daher sollte darauf geachtet werden, dass der Cloud-Anbieter in Europa, idealerweise in Deutschland, sitzt, Verträge in deutscher Sprache, nach deutschem Recht mit Gerichtsstandort in Deutschland anbietet und auch eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz bei Bedarf zur Verfügung stellt. Erfolgt die Datenhaltung dann noch in Europa und bestehen vertraglich zugesicherte Service-Levels ist ein Unternehmen sicher in der Cloud unterwegs.

Zur Startseite