Kuriose Fehlgründe

Arbeitgeber überprüfen kranke Mitarbeiter

Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.
24 Prozent der deutschen Arbeitgeber haben einen Angestellten schon gekündigt, weil dieser ohne einen rechtmäßigen Grund von der Arbeit ferngeblieben ist.

Hat sich einer ihrer Mitarbeiter auch schon einmal um 17 Uhr für den kommenden Tag krankgemeldet? Von einer Bar aus? Was unvorstellbar klingt, soll laut der Online-Jobbörse Careerbuilder tatsächlich passiert sein. Ein weiteres ungewöhnliches Beispiel für eine Krankmeldung war ein Mitarbeiter, der mit seinem Finger in einer Autotür feststeckte. Ein anderer sagte, er komme nicht zur Arbeit, weil er sich an dem Tag nicht besonders schlau fühle.

Wenn Arbeitgeber einer Krankmeldung misstrauen, verlangen sie häufig eine ärztliche Bescheinigung.
Wenn Arbeitgeber einer Krankmeldung misstrauen, verlangen sie häufig eine ärztliche Bescheinigung.
Foto: Paul Hartmann AG

Die Online-Jobbörse appelliert an die Angestellten, dem Chef gegenüber lieber ehrlich zu bleiben. Denn die Ergebnisse einer Umfrage unter Geschäftsführern, Direktoren und Managern mit Personalverantwortung zeigen, dass ein gutes Drittel der deutschen Arbeitgeber schon einmal einen Mitarbeiter überprüft hat, nachdem dieser sich krankgemeldet hat.

Wer fehlt und dabei nicht offen und ehrlich war, kann sogar den Job verlieren. 24 Prozent der deutschen Arbeitgeber haben einen Angestellten schon gekündigt, weil dieser ohne einen rechtmäßigen Grund von der Arbeit ferngeblieben ist.

Verdächtigen Arbeitgeber einen Mitarbeiter, eine Krankheit nur vorzutäuschen, prüfen sie die Gründe für die Abwesenheit genau. Das geschieht vor allem dann, wenn es um einen Wiederholungstäter geht.

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