Healthcare IT


Telemedizin bei 121doc

Eher Versandapotheke als Online-Klinik

18.09.2012
Von Hartmut Wiehr
Neue gesetzliche Vorschriften erschweren das Geschäft für Online-Apotheken.
Neue gesetzliche Vorschriften erschweren das Geschäft für Online-Apotheken.
Foto: MEV Verlag

Die Internet-Präsenz von 121doc wurde 2002 in England gestartet. Online-Konsultation und Medikamentenverschreibung sollen unter ärztlicher Anleitung und Überwachung stattfinden. Man erhebe nicht den Anspruch, "die persönliche Arztkonsultation zu ersetzen“, heißt es bei dem Unternehmen. Stattdessen habe man sich auf das Bedürfnis des Patienten spezialisiert, verschreibungspflichtige Medikamente "möglichst diskret und schnell“ zu beziehen.

Online-Apotheken sind rechtlich umstritten

Der rechtliche Status von Online-Apotheken ist derzeit umstritten, besonders wenn sie ausländischer Provenienz sind. So haben Richter eines gemeinsamen Gremiums von Bundessozialgericht und Bundesgerichtshof im August 2012 entschieden, dass die deutschen Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente auch für ausländische Online-Anbieter gelten. Die deutsche Bundesregierung plant laut "Spiegel“ eine Reform des Arzneimittelgesetzes, in der sie "unter anderem die Preisbindung in Deutschland gegen ausländische Konkurrenz schützen will“.

Der besondere Weg von 121doc könnte angesichts dieser Gesetzeslage bereits eine Lücke besetzt haben.

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