Doch alles dreht sich um Osterloh

Ermittlungen gegen VW-Manager

13.05.2017
Seit Jahren ist Bernd Osterloh der wohl mächtigste Betriebsrat der Republik. Vehement setzt er sich ein, nimmt kein Blatt vor den Mund. Nun fällt sein Name im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen - die sich eigentlich gegen ganz andere richten.
Bernd Osterloh, Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG
Bernd Osterloh, Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG
Foto: Volkswagen AG

Geld, Betriebsrat, VolkswagenVolkswagen - dieser Dreiklang, der in Wolfsburg noch immer böse Erinnerungen wachruft, ist wieder da. Einmal mehr nimmt sich die Justiz Europas größten Autobauer vor: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen ranghohe amtierende und frühere VW-Manager wegen des Verdachts der Untreue. Im Mittelpunkt steht aber einer, der selbst gar nicht beschuldigt wird, wie auch der Konzern betont: Betriebsratschef Bernd Osterloh, einer der mächtigsten Männer der deutschen Autobranche, der sich oft genug lautstark für die etwa 630000 VW-Mitarbeiter eingesetzt hat, auch gegen den Vorstand. Top-500-Firmenprofil für Volkswagen

Osterloh soll, so der Verdacht, von den Managern aus dem Personalbereich zu hohe Bezüge genehmigt bekommen haben. Der 60-Jährige, seit 2005 im Amt, kennt derartige Krisen aus vielen Perspektiven. Auch deshalb geht er am Freitag gleich in die Offensive, legt alle Zahlen auf den Tisch. Sein Grundgehalt betrage rund 200 000 Euro, hinzu kämen - wie für "alle Manager dieser Ebene" - Bonuszahlungen, die vom Geschäftserfolg abhingen, sagt Osterloh der "Braunschweiger Zeitung". "Ich habe nicht über mein GehaltGehalt entschieden. Das Unternehmen hat meine Einstufung nach Recht und Gesetz vorgenommen." Alles zu Gehalt auf CIO.de

Und Osterloh, der die Funktion eines "Co-Managers" stets zurückweist, weist darauf hin: "Wäre es mir ums Geld gegangen, dann wäre ich heute nicht mehr Betriebsratsvorsitzender, sondern schon seit Ende 2015 Personalvorstand." Dieses Angebot, das ihm ein millionenschweres Salär eingebracht hätte, habe er aber ausgeschlagen.

Ohnehin ist die Bezahlung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern ein Dauerthema, sagen Juristen. Ein Schema F gebe es nicht. "Ich halte es für extrem schwierig, den Nachweis für eine unangemessene Vergütung wirklich zu erbringen", sagt der Arbeitsrechtler Michael Kliemt. Die Betriebsratsvergütung wird zwar im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Bewertung der entsprechenden Passagen sei aber an weitere Fragen geknüpft.

Auch Ministerpräsident Stephan Weil, der für den Großaktionär Niedersachsen im VW-Aufsichtsrat sitzt, sieht hier einen wichtigen Punkt. Industrie, Gewerkschaften und Arbeitsrechtler forderten seit längerem, dass die Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten im Betriebsverfassungsgesetz konkretisiert würden. "Für alle Beteiligten wäre es besser, wenn hier eine größere Klarheit hergestellt würde", betonte der SPD-Politiker.

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