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Ambulante Versorgung im Krankenhaus

Es lebe die Poliklinik

02.07.2009
Von Hartmut  Wiehr
Wer erinnert sich noch an die Polikliniken? Im Gesundheitswesen der DDR kam ihnen eine zentrale Rolle zu: Der Patient musste nicht von Arzt zu Arzt laufen und sich jedes Mal neu untersuchen lassen, sondern alle Fachrichtungen und Spezialärzte waren in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht. Dieses mit der DDR untergegangene System könnte nun teilweise wieder auferstehen - mit den Plänen für eine neugestaltete ambulante Versorgung.

Ein Patient hat Herzbeschwerden und wendet sich vertrauensvoll an den Hausarzt. Der überweist ihn, nachdem er den Blutdruck überprüft, ein EKG gemacht und ein Labor in Auftrag gegeben hat, an einen niedergelassenen Kardiologen. Hier kommt zum Blutdruckmessen, dem EKG und dem Labor noch eine Ultraschalluntersuchung hinzu. Die Diagnose ist ernst, daher weist ihn der Facharzt ins Krankenhaus ein. Das Untersuchungsprozedere wiederholt sich für den Patienten nun zum dritten Mal - so sehen es die Leitlinien vor.

Ambulante Versorgung mit sektorübergreifender Anbindung von Fachärzten durch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).
Ambulante Versorgung mit sektorübergreifender Anbindung von Fachärzten durch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).

Tagtäglich werden eine Vielzahl von Patienten mit den Nachteilen konfrontiert, die sich aus den Strukturen unseres Gesundheitssystems ergeben: Der Patient verbringt wertvolle Zeit damit, von Arzt zu Arzt zu fahren, Termine zu vereinbaren und sich mehrfach denselben Untersuchungen zu unterziehen. Mehrfache Untersuchungen bringen auch mehrfache Kosten mit sich. Da jeder Arzt Zeit und Mühe in das Wohl des Patienten investiert hat, werden die erbrachten Leistungen auch von allen Beteiligten abgerechnet.

Dass der Patient nicht sofort ins Krankenhaus gegangen ist, hängt mit der in Deutschland strikten Trennung des ambulanten und des stationären Sektors zusammen. Patienten, ausgenommen von Notfällen, kommen in der Regel erst nach der Überweisung durch den Haus- und/oder Facharzt ins Krankenhaus. Zwar haben viele Krankenhäuser auch eine KV-Zulassung und können dieselben Leistungen wie die Niedergelassenen erbringen, doch ist der direkte Weg des Patienten ins Krankenhaus eher die Ausnahme.

Im Rahmen der Neustrukturierung der deutschen Gesundheitsversorgung möchte das Bundesministerium für GesundheitGesundheit den (Be-)Handlungsspielraum von Krankenhäusern nun erweitern. Das soll zum einen über Selektivverträge nach § 73c SGB V und durch die Teilöffnung der Krankenhäuser für bestimmte Krankheiten und Behandlungsmethoden gemäß § 116b SGB V zur ambulanten Versorgung geschehen. Damit räumt der Staat neue Möglichkeiten der Patientenversorgung ein, die vor allem chronisch Kranken, Menschen mit schwerwiegenden Krankheitsbildern und solchen mit besonderen Behandlungsverläufen zu Gute kommen. Ziel ist es, im Rahmen einer optimierten Gesundheitsversorgung, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und stationäre Leistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern. Top-Firmen der Branche Gesundheit

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