Finance IT


EU-Eigenkapitalrichtlinie für Versicherungsbranche

IT meets Solvency II

06.12.2006
Von Walter Warmuth
Die Bekanntheit des "Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS)" wächst. Die in Ausarbeitung befindliche Eigenkapitalrichtlinie der Europäischen Union, Solvency II, die frühestens im Jahr 2008 verabschiedet wird, sorgt für Wirbel in der europäischen Versicherungsbranche.
Solvency II: Paradigmenwechsel für die Versicherungsbranche.
Solvency II: Paradigmenwechsel für die Versicherungsbranche.
Foto: Hannover Rückversicherung

Solvency II verpflichtet die Versicherungsunternehmen zu einem effizienten Risiko-Management. Das reicht von der Bepreisung des Risikos, über die Versicherungstechnik bis hin zum Asset/Liability Management. Hierüber und über die verwendeten "angemessenen" Methoden ist der Nachweis zu führen und zu berichten.

Es muss herausgefunden werden, wie sich aus der "Berichtspflicht" (in Deutschland ist es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) Chancen für die deutschen Versicherer ergeben. Dazu gehört das Wissen über das Risiko, bei der Bepreisung von Risikoprodukten, bei der internen Rechnungslegung, beim Risiko-Controlling und bei der Bestimmung des Ertrags und der Aufwendungen bei der Kapitalanlage.

Grundlagen für ein neues Versicherungsaufsichtssystem

In der ersten Phase des Projektes "Solvency II" wurden zunächst die Grundlagen für ein neues Versicherungsaufsichts-System definiert. Bei der Ausgestaltung von EU-weiten Empfehlungen betritt Europa Neuland sich noch formender Silhouetten, viele Interessen sind zu erkennen und abzuwägen. Die Versicherungsbranche verfolgt die aktuellen Entwicklungen sehr aufmerksam. Der Nichtbetroffene nimmt eine Aneinanderreihung einzelner problemorientierter Ausarbeitungen mit laufenden Ergänzungen und Überarbeitungen wahr. Es ergibt sich für Anleger eine größere Einsicht in das Unternehmen, das Risiko wird präsenter. Wer sich über die konkreten Auswirkungen informiert, wird den Pardigmenwechsel verkraften.

Die EU forciert die Vereinheitlichung der Rechnungslegung nach internationalen Regeln. Mit den sich herausbildenden Solvabilitätsanforderungen konvergieren die interne und externe Rechnungslegung. Die sich dabei bietende Transparenz und Vergleichbarkeit mit den Wettbewerbern ist für das einzelne Versicherungsunternehmen zunächst nicht vordringlich. Bei Fragen nach der Höhe und nach der Vorgehensweise bei der Bestimmung des Mindestgarantiefonds reicht eine Beobachtung der Lage.

Die neue Richtlinie wird sich in der Versicherungsbranche bis auf die Produktebene herab auswirken, der Anwendungsbereich des Rechnungslegungsstandards IFRS 4 ist der Versicherungsvertrag.

Das neue Solvabilitätssystem wird den wirklichen Risiken der Versicherer Rechnung tragen. Das Versicherungsunternehmen muss dann nachweisen können, dass es weiß, welche Risiken es eingegangen ist und eingeht. Aber auch, wie es in der Lage ist, das Risiko zu managen. Fehlentwicklungen gilt es vorzubeugen.

Der Vorstand eines Versicherungsunternehmens müsste von seinem Controlling erwarten, daß es sich zu Solvency II positioniert, Handlungspotentiale aufzeigt, Problemfelder bewertet und in eine Reihenfolge bringt. Gemeinsam mit dem Vorstand sollte die Einordnung in die Unternehmenszusammenhänge erfolgen, der Anpassungsbedarf könnte aufgezeigt werden, unter Berücksichtigung der Unternehmenskultur wäre die Anpassung vorzudenken. Es sind Szenarien des eigenen Reagierens und Agierens zu entwickeln und die jeweiligen Auswirkungen zu messen. Für die "Messergebnisse" gilt es Bewertungen zu finden.

Letztendlich müssen alle Erkundungen risikonah, also am Versicherungsvertrag , erfolgen. "Risiken identifizieren, analysieren, kontrollieren und sie innerhalb vorgegebener Grenzen zu steuern, wird unter den neuen Geschäftsumständen als ein Wettbewerbsfaktor erster Güte wahrgenommen", sagt Helmut Perlet, Allianz AG. Selten lösen solche Einsichten Handlungen aus. Ausdauersportler wissen, dass tiefes Ausatmen ein tiefes Einatmen hervorbringt - und umgekehrt. Der Forderung der Aufsicht zum "Ausatmen" kann man mit Verweigerung begegnen. Rhetorisch klingen deren Einwände gut, Interessen sind berechtigt, Problemfelder werden verdrängt und Handlungspotentiale nicht erkannt.

Das methodische Rückgrat bilden Simulationen auf der Basis stochastischer Modelle. Sie bringen die Ergebnisse des Handelns auf den Gebieten Risikoadäquate Bepreisung, Versicherungstechnische Wertschöpfung und Renditeorientierte Kapitalzuteilung in ihrem Wechselspiel mit dem dabei erreichten Solvabilitätsgrad in Verbindung.

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