Bankkunden müssen sich umstellen

Neue Regeln für Online-Zahlungen

14.09.2019
Millionen Bankkunden müssen sich seit diesem Samstag (14.9.) umstellen: Überweisungen am heimischen Computer und Online-Käufe sind künftig etwas komplizierter - sollen dadurch aber auch sicherer werden.
Spätestens ab dem 14.9. müssen sich Bankkunden umstellen.
Spätestens ab dem 14.9. müssen sich Bankkunden umstellen.
Foto: Max Bauerfeind - shutterstock.com

Beim Online-Banking und beim Einkaufen im Internet gilt künftig die gesetzliche Pflicht zur "starken Kundenauthentifizierung". Das heißt: Jeder Kunde muss seine Identität in jedem Fall mit zwei voneinander unabhängigen Komponenten nachweisen.

Um eine Überweisung online freizugeben, braucht man erstens die Geheimnummer (PIN), um sich in das Konto einzuloggen und kann sich zweitens zum Beispiel per SMS eine einmalig gültige Transaktionsnummer (TAN) auf eine zuvor bei der Bank hinterlegte Handynummer schicken lassen. Etliche Institute bieten zudem ein "PhotoTAN"-Verfahren an: Dabei erscheint im Online-Banking ein Barcode, den man abfotografieren muss. Daraufhin wird eine TAN generiert und die Buchung abgewickelt.

TAN-Listen ungültig

Gedruckte TAN-Listen verlieren ihre Gültigkeit. Nach EU-Recht dürfen Kreditinstitute dieses sogenannte iTAN-Verfahren für Überweisungen vom Girokonto nicht mehr anbieten. Denn die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern müssen künftig dynamisch generiert werden. Das ist mit einer Zahlenfolge auf Papier nicht möglich.

Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie ("Payment Service Directive"/"PSD2"), in der das alles geregelt ist, bricht zudem das Monopol der BankenBanken beim Zugriff auf Kontodaten. Künftig müssen Geldhäuser auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups (Fintechs) den Zugriff auf Daten ihrer Kunden ermöglichen. Diese könnten dann - mit Zustimmung des Kunden - ihre Dienstleistungen anbieten. (dpa/rs) Top-Firmen der Branche Banken

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