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Zusammenfassung

Neuer Personalausweis: Alle Fakten und Features

17.01.2012

Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, wird eine spezielle Treibersoftware, die so genannte Ausweis-App, benötigt. Erst wenn sie und ein zugelassener Kartenleser auf dem Rechner installiert sind, kann man mit dem Ausweis kommunizieren. Zudem muss auch der Geschäftspartner im Internet die Identifikation mit dem elektronischen Identitätsnachweis ausdrücklich anbieten und sich zunächst selbst als berechtigter Online-Partner zu erkennen geben.

Solche Berechtigungen erhalten nur Unternehmen, die bereit sind, präzise Angaben über ihr Angebot, ihren Geschäftssitz, ihre Datenschutzregelungen und den Grund für die möglichen Datenabfragen zu machen. Sie dürfen allerdings nur auf zuvor exakt definierte Kategorien von Daten zugreifen. So weiß zum einen der Bürger, mit wem er Geschäfte machen kann. Zum anderen kann auch der Diensteanbieter sicher sein, dass er korrekte Angaben erhält. Das Prinzip der Authentifizierung beider beteiligten Parteien, eines der Kernelemente sicherer Online-Transaktionen, ist erfüllt.

Rechtsverbindliche Unterschrift

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) macht es möglich, online rechtsverbindlich Verträge, Vollmachten oder Anträge zu unterschreiben. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Anders als die Online-Ausweisfunktion (eID), mit der man sich sozusagen vorstellt ("Das bin ich"), dient die QES dazu, sein Einverständnis mit einem Sachverhalt zu bekunden ("Damit bin ich einverstanden").

Um sie nutzen zu können, muss man die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben. Außerdem benötigt man eine individuelle eID-PIN sowie eine zusätzliche Signatur-PIN. Diese und das nötige Signaturzertifikat kann der Anwender bei einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) wie etwa D-TRUST, dem Trustcenter der Bundesdruckerei, erwerben. Während für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ein Basislesegerät ausreicht, braucht man für die QES ein Komfortlesegerät. Auf dieses Gerät legt der Anwender während des Signiervorgangs seinen neuen Personalausweis und gibt die Signatur-PIN ein.

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