Rechtliche Hindernisse versus Wirtschaftlichkeit

Wie CIOs mit gebrauchter Software sparen können

09.04.2008
Von Alexander Galdy

Verschiedene Voraussetzungen beim Software-Verkauf

"Bedenken sind aber immer dann überflüssig, wenn Einzellizenzen gekauft werden sollen", sagt Feil. Allerdings sollte immer danach gefragt werden, ob die Lizenz nur zeitlich begrenzt vom Software-Hersteller zur Verfügung gestellt wurde. Eine solche Mietlizenz ist unveräußerlich.

Schwieriger wird es beim Kauf von Unternehmenslizenzen, vor allem wenn diese genau auf ein bestimmtes Unternehmen zugeschnitten sind. "Das bedeutet aber nicht, dass bei Einzelfallbetrachtung eine solche Übertragung völlig unmöglich ist", gibt Feil Entwarnung. Hier bedarf es aber einer genauen Kenntnis der Rechtslage und der einschlägigen Lizenzbedingungen.

Umstritten ist dagegen bisher, welche Anzahl von Lizenzen weiterverkauft werden kann, wenn eine Unternehmenslizenz mit unbeschränkter Nutzerzahl erteilt wurde. Nach herrschender Meinung wird hier aber die Möglichkeit zur Anpassung der Lizenzanzahl beim Verkauf nicht mit übertragen.

Im Terminal-Betrieb verwendete Mehrplatzlizenzen können wenig problematisch mit der Master-Kopie und den darin verkörperten Nutzeranzahlberechtigungen als Gebraucht-Software gekauft werden. Aber auch hier muss sichergestellt werden, dass die Master-Kopie vom Terminal-Server des Verkäufers gelöscht wurde, bevor sie auf dem Server des Käufers aufgespielt wird.

Wirtschaftlichkeit vor Risiko

"Der Erwerb von gebrauchter Software ist in vielen Punkten wenig problematisch", resümiert Rechtsanwalt Feil. Seiner Meinung nach sollten die hohen Einsparpotenziale dazu ermutigen, trotz vermeintlicher Hindernisse den wirtschaftlichen Weg zu wählen. Das Risiko für die Unternehmen ist nach einer genauen rechtlichen Überprüfung niedrig.

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