Alexander Roßnagel

Datenschützer kritisiert Bezahl-Abo bei Facebook stark

03.01.2024
Facebook stellt künftig eine werbefreie Version des Netzwerks bereit - gegen Bezahlung. Die Datensammelei gehe dennoch weiter, kritisieren Datenschützer.
Der Facebook-Konzern Meta bietet eine werbefreie Version des Netzwerkes für Deutschland. Doch ein Datenschützer äußert Kritik.
Der Facebook-Konzern Meta bietet eine werbefreie Version des Netzwerkes für Deutschland. Doch ein Datenschützer äußert Kritik.
Foto: viewimage - shutterstock.com

Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hat das angekündigte Bezahl-Abo für die werbefreie Nutzung von FacebookFacebook und Instagram als Mogelpackung kritisiert. Die geplanten Auswahlmöglichkeiten erfüllten die rechtlichen Anforderungen nicht, sagte er in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Alles zu Facebook auf CIO.de

Der Facebook-Mutterkonzern Meta hatte eine werbefreie Version des Netzwerkes für Kunden unter anderem in Deutschland angekündigt. Der Preis für Facebook ohne Werbung soll bei 9,99 Euro pro Monat beginnen. Wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter kostenlos nutzen. Meta reagiert mit den Bezahl-Abos auf die veränderte Datenschutz-Lage in Europa nach Gerichtsurteilen und Entscheidungen von Regulierern.

"Facebook verändert an seiner Datensammelei nichts", kritisierte Roßnagel. Es würden weiter umfangreich Nutzerdaten gespeichert, auch wenn man 9,99 Euro bezahle. "Man kriegt dann nur keine Werbung mehr gezeigt." Facebook könne oder wolle sein System nicht umstellen, von den Nutzern alle Daten zu sammeln und zu Profilen zusammenzustellen, erklärte der DatenschützerDatenschützer. "Dem Nutzer wird aber vorgegaukelt, er würde jetzt nicht getrackt, weil er ja bezahlt." Die Vorgaben aus den Gerichtsurteilen werden demnach nach der Einschätzung von Roßnagel nicht erfüllt. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Ist die Einwilligung nach Datenschutzrecht korrekt?

Selbst wenn der Nutzung mit Werbung zugestimmt wurde, bestehe die Frage: Ist die Einwilligung nach Datenschutzrecht korrekt? Das sei nur der Fall, wenn über die Inhalte der Einwilligung informiert werde und wenn sie freiwillig sei, erläuterte Roßnagel. Beides sieht der Experte nicht erfüllt.

So werde die wichtige Information über das Sammeln der Daten nicht gegeben. Auch Freiwilligkeit kann Roßnagel nicht erkennen. "Wenn ich in der Vergangenheit Facebook genutzt habe, bin ich ja von dieser Infrastruktur quasi abhängig, habe da meine Bekannten, meine Freunde, habe darüber vielleicht Arbeitsprozesse laufen", erläuterte der Datenschützer.

"Deswegen ist die pauschale Abstimmung oder Zustimmung keine, wo man seinen freien Willen äußern kann, sondern das ist eine Grundentscheidung, will ich mit oder ohne Facebook leben", sagte Roßnagel. Das sei zu wenig für Freiwilligkeit.

Unrechtmäßige Datenverarbeitung

"Alle Facebook-Nutzer, ob als Seitenbetreiber oder als Besucher, sind weiterhin mit einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung konfrontiert", kritisierte er und rät beispielsweise Gaststätten oder Vereinen, die über Soziale MedienSoziale Medien Kontakt zu Kunden oder Mitgliedern halten, auf andere Netzwerke wie etwa Mastodon zu wechseln. Zudem sei es inzwischen recht günstig, eine eigene Homepage zu betreiben. Alles zu Social Media auf CIO.de

Meta verwies auf Anfrage der dpa auf eine Mitteilung vom 4. Dezember 2023. Darin heißt es, dass die Daten von Nutzern gemäß den eigenen Richtlinien sowie der Datenschutzgrundverordnung der EU privat und sicher gehalten würden. "Wenn sich eine Person für ein Abonnement entscheidet, sieht sie keine Werbung und wir verarbeiten ihre Daten nicht für personalisierte Werbung", hieß es in der Mitteilung. (dpa/rs)

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