NO-GOs und Fettnäpfchen

Die 10 größten Benutzer-Fehler im Internet

26.01.2012
Von Daniel Behrens und Thomas Hümmler

Fehler 3: Öffentlich auf Facebook zum Geburtstag einladen

Facebook sorgt immer wieder für Aufregung - mal bei Datenschützern, mal bei den Nutzern.
Facebook sorgt immer wieder für Aufregung - mal bei Datenschützern, mal bei den Nutzern.

Es wurde zu einem großen Fest: Thessa aus Bramfeld hatte zu ihrem 16. Geburtstag eingeladen. Ihr Kommen zugesagt hatten etwa 15.000 „Gäste“. Dass es so viele waren, lag an einem Versehen: Thessa hatte auf Facebook versäumt, die Party als privat zu markieren. So konnte jeder die Einladung lesen. Die Straße in der kleinen Siedlung des Hamburger Vororts Bramfeld muss am Abend des Geburtstags gesperrt werden – zu viele waren gekommen. Schon kurz nach Beginn der Fete standen mehrere hundert Leute vor dem Elternhaus und riefen Thessas Namen. Dass die Feier schon lange abgesagt war, interessierte niemanden – die Party stieg auch ohne Geburtstagskind auf offener Straße.

Die Gäste schwenkten Plakate mit Texten wie „Danke für die Einladung“. Manche hatten sich Thessas Namen auf die Wange geschrieben oder trugen T-Shirts mit Sprüchen wie „I love Thessa“. Circa eineinhalb tausend Facebook-Freunde drängten sich in die Siedlung. Radioreporter und TV-Teams waren ebenfalls angereist – dieses Happening wollte sich niemand entgehen lassen. Die Bilanz: Elf Personen wurden vorübergehend festgenommen wurden, wegen Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Polizeibeamte.

Fehler 4: Glauben, man würde nicht gesehen

Aufgrund eines Programmierfehlers waren auf FacebookFacebook vor einiger Zeit unter bestimmten Voraussetzungengeschützte Nutzerbilder sichtbar. Dazu musste man zunächst ein öffentliches Bild eines Nutzers als anstößig melden. Daraufhin bot die Plattform an, weitere Bilder aus dem Profil anzuschwärzen. So bekam man auch Zugang zu privaten Bildern. Alles zu Facebook auf CIO.de

Doch auch, wer nichts mit Facebook zu tun hat und sich in den Weiten des Netzes anonym wähnt, hinterlässt Spuren. Zwar wurde die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung sämtlicher IP-Adressen und die Zuordnung zu Anschlussinhabern 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Aber deswegen ist es noch nicht vom Tisch: Denn seither hat die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zwei neue Papiere vorgelegt, die zwar bei den Experten bislang auf Ablehnung stießen. Aber der Bundesrepublik droht ein EU-Verfahren und wie Österreich oder Schweden eine Strafe, falls die entsprechende EU-Richtlinie nicht umgesetzt wird.

Wie auch immer das Tauziehen ausgehen wird, im Netz ist man auch jetzt schon nicht anonym. Denn bei jeder Internetverbindung erhält der heimische Rechner oder Router eine IP-Adresse vom Provider zugewiesen. Die Info, wer wann welche IP-Adresse hatte, speichern die Provider in der Regel 7 Tage bis sechs Wochen. Auf einen Gerichtsbeschluss hin müssen sie die Zuordnungen an die Strafverfolgungsbehörden herausgeben.

Für echte Anonymität sorgen nur seriöse Anonymisierungsdienste wie Cyberghost VPN und Steganos Internet Anonym VPN.

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