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Mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Justizministerin will wegen der IT die Verfassung ändern

14.02.2008
Von Nina Gut

Zypries schlägt deshalb drei Dinge vor:

  1. Die Pflicht zur Zusammenarbeit der einzelnen Ebenen. Sie sollen sowohl bei der Einrichtung der Kommunikationsinfrastruktur als auch bei der Bestimmung der Schnittstellen kooperieren.

  2. Die Institutionalisierung der Zusammenarbeit: "Wir müssen ein Verfahren schaffen, an dessen Ende die verbindliche Entscheidung steht, welche IT-Ausstattung bereitgehalten werden muss und wie die Schnittstellen auszusehen haben."

  3. Die Computer-Netze müssen zu einer übergreifenden Kommunikationsinfrastruktur aller Behörden verknüpft werden.

Entscheidungen müssen verbindlich sein

Die Diskussionen über den Föderalismus sind derzeit in vollem Gange. Eine Föderalismuskommission überlegt, wie das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in Zukunft aussehen soll. "Ich bin bereit, gerade beim Thema IT alles dafür zu tun, um Reibungsverluste zu vermeiden", sagte Zypries. Falls nötig, will sie deshalb die Verfassung ändern und die IT-Kooperation ausdrücklich im Grundgesetz verankern - so wäre die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen für Teile der IT-Infrastruktur beschnitten. Es müsse Regeln für die Entscheidungsfindung geben. Und die Entscheidungen müssten dann auch verbindlich sein.

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