Kontrolle und Haftung

Verbraucherschützer fordern Transparenz bei künstlicher Intelligenz

12.03.2018
Algorithmen entscheiden bereits über die Kreditwürdigkeit von Kunden, die Vergabe von Arbeitsplätzen oder lassen Autos autonom fahren. Aber wer überwacht die Algorithmen?
Unternehmen sehen die von ihnen eingesetzten Algorithmen oft als Betriebsgeheimnis an.
Unternehmen sehen die von ihnen eingesetzten Algorithmen oft als Betriebsgeheimnis an.
Foto: iuneWind - Fotolia.com

Es sei eine breite politische und gesellschaftliche Diskussion um die Regulierung künstlicher Intelligenz erforderlich, mahnten am Montag in Berlin Vertreter aus Politik und Wirtschaft an. "Wir wollen für die Bedeutung des Themas werben", sagte Jens Zimmermann, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Es brauche künftig Institutionen, die für die nötige Transparenz sorgten.

Die Idee eines Algorithmen-TÜVs war in der Diskussion, zu der das Wirtschaftsforum der SPD geladen hatte, schnell vom Tisch. Mit einem Siegel sei es nicht getan, sagte Zimmermann. Das würde die Menschen eher in einer "gefährlichen Sicherheit wiegen". Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv hatte vor wenigen Wochen einen "Algorithmus-TÜV" ins Gespräch gebracht. In der Diskussionsrunde rückte aber auch der Verbandsvorsitzende Klaus Müller von der Idee ab. Es gehe um Kontrolle, Transparenz und Haftung, erklärte Müller.

Algorithmen als Betriebsgeheimnis

Um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu prüfen, setzen zum Beispiel Banken Algorithmen zur Prüfung ein. Die Frage sei aber, welche Daten eingegeben würden, sagte Müller. Was könne der Verbraucher tun, wenn es dort bei der Dateneingabe Fehler gegeben habe? "Verbraucher dürfen nicht unter die Räder kommen." In solchen Fällen müsse es die Möglichkeit der Einzelfallklärung geben. Unternehmen sehen allerdings die von ihnen eingesetzten Algorithmen in der Regel als Betriebsgeheimnis an.

"Dabei muss es aber nicht darum gehen, das Heiligste vom Heiligsten offenzulegen", sagte Zimmermann. Coca-Cola müsse auch nicht gezwungen werden, ihr Rezept zu veröffentlichen, um die Möglichkeit zu haben, das Getränk als nicht besonders gesund einzustufen. Die Kontrolle müsse über neue Institutionen erfolgen. (dpa/rs)

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