Neuer Staatsvertrag

Weniger Text, mehr Bild und Ton für ARD und ZDF

14.06.2018
Immer wieder kritisierten die Verleger die "Online-Zeitungen" von ARD und ZDF. Doch wie lang dürfen die Texte auf den Apps und Webseiten der Sender sein? Die jetzt erzielte Einigung lässt noch Fragen offen.
Öffentlich-rechtliche Sender wie z.B. das ZDF (Foto) haben mit Verlegern einen Kompromiss geschlossen.
Öffentlich-rechtliche Sender wie z.B. das ZDF (Foto) haben mit Verlegern einen Kompromiss geschlossen.
Foto: Lukassek - shutterstock.com

Die deutschen Zeitungen und die öffentlich-rechtlichen Sender haben ihren jahrelangen Streit um die Online-Angebote von ARD und ZDFZDF beigelegt. Apps und Webseiten der Sender dürfen in Zukunft nicht "presseähnlich" sein und müssen ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben, Texte müssen sich vorwiegend auf Sendungen beziehen. Das sieht die Reform des Telemedien-Staatsvertrags vor, auf den sich die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag nach Gesprächen mit Intendanten und Verlegern in Berlin einigten. Top-500-Firmenprofil für ZDF

Die Ministerpräsidenten Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) und Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) sprachen von einer Weichenstellung für die Modernisierung von ARD und ZDF. Alle Beteiligten hätten einem Kompromiss im Dienst des Qualitätsjournalismus und der Demokratie zugestimmt. Dreyer, die auch Vorsitzende der Rundfunkomission der Länder ist, sprach von einem "Paradigmenwechsel".

Keine Sieben-Tage-Frist mehr für Sendungen in der Mediathek

Die Länderchefs beschlossen auch, die für öffentlich-rechtliche Mediatheken geltende Sieben-Tage-Frist abzuschaffen und Filme, Dokumentationen und Serien auch länger im Netz stehen zu lassen. Damit soll dem veränderten Zuschauerverhalten angesichts der Streaming-Angebote Rechnung getragen werden.

Zuschauer können Sendungen künftig einfacher als bisher unabhängig vom Ausstrahlungszeitpunkt ansehen und zum Beispiel auch mehrere Folgen einer Serie hintereinander. Die Forderung nach einer Abschaffung der Sieben-Tage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF. Mehrere Verbände der Filmbranche kritisierten den Beschluss, weil ihnen dadurch die Weitervermarktung ihrer Produktionen im Online-Bereich erschwert würde.

Rundfunkbeitrag könnte steigen

Bis Dezember wollen die Länderchefs die Frage beantworten, wie sich der Rundfunkbeitrag von zur Zeit 17,50 Euro im Monat entwickeln soll. Mehrere Länder wollen ihn an die Entwicklung der Inflationsrate anpassen.

Die Internet-Präsenz der Öffentlich-Rechtlichen soll sich in Zukunft deutlich vom Angebot der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden. Immer wieder hatten die Verleger kritisiert, dass die mit dem Rundfunkbeitrag finanzierten Sender ganze "Online-Zeitungen" ins Netz stellten und damit den Wettbewerb mit den Verlagen verzerrten. Gegen die "Tagesschau"-App waren die Zeitungsverleger deswegen vor Gericht gegangen. Vom Kölner Oberlandesgericht bekamen sie Recht.

Chance für private Medien

Im Dualen Rundfunksystem in Deutschland müssten die privaten Medien die Chance haben, auch im Internet Geld zu verdienen - jenseits von Wettbewerbsverzerrungen, sagte Haselhoff. Privatmedien seien ein wichtiges Korrektiv für die Senderanstalten. Zeitungen müssten aber akzeptieren, dass die Sender weiterhin auf Texte für journalistische Inhalte zurückgreifen müssten.

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Mathias Döpfner (Axel SpringerAxel Springer), lobte den "gemeinsamen Geist", mit dem in Zukunft auch Konfliktfälle gelöst werden sollen. Das Ende des Dauerstreits gehe auf eine "journalistische und keine juristische" Einigung zurück. Bedingung sei, dass die Angebote unterscheidbar sein müssten. Man werde aber keinen Einspruch erheben, wenn Sender etwa "Breaking News" ins Netz stellten. Top-500-Firmenprofil für Axel Springer

Ungeachtet der Einigung will der Norddeutsche Rundfunk (NDR) das Urteil zur "Tagesschau"-App überprüfen lassen. Der NDR halte aus grundsätzlichen Erwägungen an einer Verfassungsbeschwerde fest, sagte ein Sprecher. Das Bundesverfassungsgericht habe aber noch nicht darüber befunden, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annehme.

Gemeinsame Schlichtungsstelle

Streitfälle sollen in einer gemeinsamen Schlichtungsstelle der Anstalten und Verlage entschieden werden. Das letzte Wort in Streitfällen über einzelne Angebote sollen die Intendanten der neun Länderanstalten haben. Der Schlichtungsstelle sollen zunächst Döpfner und der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm angehören.

Mit der Neuregelung gebe es "zum Teil Verbesserungen, Vereinfachungen und Rechtsklarheit", sagte Wilhelm, der auch Intendant des Bayerischen Rundfunks ist. Die Einigung mache den Weg frei, um sich den Herausforderungen einer sich rasant verändernden Medienwelt zu stellen. Ganz auf Text werde man nicht verzichten können angesichts der Tatsache, dass die Hälfte der Nutzer über Suchmaschinen auf dem öffentlich-rechtlichen Internet-Angebot landeten. Mit dem Kompromiss hätten die Sender aber ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

ZDF-Intendant Thomas Bellut sagte, die Öffentlich-Rechtlichen müssten den VerlagenVerlagen Raum lassen, um sich mit ihren Geschäftsmodellen am Markt zu finanzieren. Der Kompromiss gebe beiden Seiten die Chance, sich im Netz weiter zu entwickeln, sagte Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue - auch wenn er mit dem Begriff "presseähnlich" noch etwas fremdle. Das Deutschlandradio werde weiter Interview-Abschriften ins Netz stellen - auch zugunsten der Barrierefreiheit. Der BDZV-Vizepräsident Valdo Lehari jr. sagte, mit dem Kompromiss hätten die Verlage nun Planungssicherheit. Top-Firmen der Branche Medien

Der Reform des Staatsvertrags müssen noch die Länder zustimmen. (dpa/rs)

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