Urteil des BGH: Online-Verkäufer haften für fehlerhafte Angaben auf Verkaufsplattformen

Bei Fehlern in Angeboten auf Plattformen wie Amazon sieht der BGH Online-Verkäufer in der Pflicht.

Bei Fehlern in Angeboten auf Plattformen wie Amazon sieht der BGH Online-Verkäufer in der Pflicht.

Foto: Stokkete - Shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Urteil des BGH: Online-Verkäufer haften für fehlerhafte Angaben auf Verkaufsplattformen