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Cookies, Shops und Datenschutz

Folgen der EU-Cookie-Richtlinie für Google-Werbepartner



Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Seit einigen Monaten erscheinen sie auf vielen Websites, die über Google Werbung schalten: Aufpoppende Cookie-Informationen zum Wegklicken. Wir erklären, was hinter den neuen Hinweispflichten für Seitenbetreiber steckt und stellen einige besonders kreative Beispiele vor.

Die EU-Cookie-Richtlinie ist schon seit 2011 in Kraft, wurde von Seiten der Bundesregierung bislang aber nicht in Gesetze gefasst. Die Begründung: Das Telemediengesetz TMG reiche aus, um den Informationsansprüchen von Online-Nutzern über die Verwendung ihrer Daten zu genügen. Zumindest GoogleGoogle hat die gültigen Bestimmungen für seine Werbeprogramme AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange zu Ende September 2015 nun aber schärfer an der Cookie-Richtlinie ausgerichtet. Alles zu Google auf CIO.de

Solch einen Cookie-Hinweis findet man seit Oktober auf allen Websites, die an bestimmten Google-Werbepartnerprogrammen wie Adsense oder Doubleclick teilnehmen. Meist aber (leider) nicht so ausführlich wie hier bei der IBM.
Solch einen Cookie-Hinweis findet man seit Oktober auf allen Websites, die an bestimmten Google-Werbepartnerprogrammen wie Adsense oder Doubleclick teilnehmen. Meist aber (leider) nicht so ausführlich wie hier bei der IBM.

Somit müssen sich alle Webseiten-Betreiber, die über eines oder mehrere dieser Programme Einnahmen generieren, seit einigen Monaten zwingend mit dem Thema beschäftigen und entsprechende Hinweise über den Cookie-Einsatz für jeden Besucher sichtbar hinterlegen. Dieser soll dadurch die Gelegenheit bekommen, aktiv in die Nutzung von Cookies einzuwilligen (Opt-in-Verfahren), statt - wie früher üblich - aktiv widersprechen zu müssen, wenn er nicht möchte, dass bestimmte Daten in Cookies gespeichert und übertragen werden (Opt-out-Verfahren).

Google verlangt diese Nutzereinwilligung und eine Anpassung der Datenschutzerklärung seit dem 30. September 2015 zwingend von allen Nutzern der drei genannten Programme. Eine baldige Ausdehnung auf die weitverbreiteten Tools Google Analytics und Google AdWords ist wahrscheinlich. Mehr Informationen und Tipps zur genauen Umsetzung der Vorgaben gibt es direkt von Google auf https://www.cookiechoices.org/.

Welche Cookies sind betroffen?

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Cookies, die in der Cookie-Richtlinie erwähnt werden: zwingend erforderliche Cookies und optionale Cookies für zusätzliche Zwecke wie Nutzeranalysen oder Services.

"Zwingend erforderlich" sind Cookies dann, wenn ein Onlinedienst ohne sie gar nicht funktionieren würde: Dazu gehören Cookies, die beispielsweise den Inhalt eines Warenkorbs oder von mehrseitigen Formularen speichern. Auch geht es hier um Informationen über die Spracheinstellungen oder um Login-Daten für die jeweilige Sitzung. Kommen ausschließlich diese "zwingend erforderlichen" Cookies zum Einsatz, ändert sich für den Seitenbetreiber nichts und er muss keine Cookie-Hinweise setzen.

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