DSGVO oder KUG?: Rechtssicher fotografieren und veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Bildern und Filmen, die auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen erstellt wurden, deckt im Normalfall § 23 Kunsturhebergesetz ab. Personen sollten auf solchen Verantaltungen damit rechnen, auf Filmaufnahmen gezeigt zu werden.

Die Veröffentlichung von Bildern und Filmen, die auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen erstellt wurden, deckt im Normalfall § 23 Kunsturhebergesetz ab. Personen sollten auf solchen Verantaltungen damit rechnen, auf Filmaufnahmen gezeigt zu werden.

Foto: PPstock - shutterstock.com

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