Public IT


Das neue E-Government-Gesetz

"Bring your own ID" wird kommen

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

CIO.de: Die Umsetzung dauert ja sicher, nachdem das Gesetz verabschiedet ist.

Schmid: Es ist eine Evaluation binnen drei Jahren gesetzlich festgeschrieben, die prüft, wo die Schriftform wegfallen kann und binnen fünf Jahren, wie der Umsetzungstand ist. Es ist vernünftig, erst die Rahmenbedingungen zu schaffen und zusammen mit der Verwaltung zu erarbeiten, welche Veränderungen es noch geben sollte. Diese Arbeit setzt die Legitimation durch das Gesetz voraus. Schon nach drei Jahren wird man sehen, ob es Nachsteuerungsbedarf gibt.

Veränderung braucht Management, Aufklärung und Einbindung

CIO.de. Wie groß ist die Begeisterung in der Verwaltung?

Schmid: Die Verwaltung besteht nur zu einem geringen Prozentsatz aus IT-Affinität. In der E-Government Community, die sich seit Jahren mit den Themen beschäftigt, ist die Erwartung durchweg positiv. Das Gesetz ermöglicht den Rahmen für weiteres Denken. Der Rest der Verwaltung ist mit den eigenen Fachgesetzen sehr vertraut, aber nicht so mit Gesetzen, die Querschnittsaufgaben verändern. Veränderung braucht auch Management, Aufklärung und Einbindung, Diskussion und Transparenz. Was sind die Fristen, wie hoch sind die Kosten? Diese Transparenz muss man schaffen.

CIO.de. Brauchen und bekommen die Behörden dazu Hilfe?

Schmid: Man braucht eine valide, behördenspezifische Kostenabschätzung und ein politikfeldspezifisches Veränderungsmanagement. Die Behörden müssen eingebunden werden und auch die Potenziale erkennen können.

CIO.de: Gibt es Plug-ins oder Apps für die Behörden zur Unterstützung der Umsetzung?

Schmid: Das Gesetz adressiert vor allem vier Bereiche: Open Data, elektronische Identifizierung, elektronische Bezahlfunktionen und die elektronische Aktenführung. Dafür gibt es stabile Märkte mit Anbietern von Lösungen. Man braucht keine monopolitische Branchenlösung. Das geht im ganz normalen Beschaffungsverfahren. Beim Thema Open Data braucht man zudem noch konzeptionelle Vorarbeit. Da muss man offene Fragen klären etwa zum DatenschutzDatenschutz und zum rechtlichen Rahmen der Datennutzung. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

"Das E-Government-Gesetz wird kein Selbstläufer."
"Das E-Government-Gesetz wird kein Selbstläufer."
Foto: Fotolia, H. Kalfar

CIO.de Gibt es Musterstädte und -Kommunen, an denen man sich orientieren kann?

Schmid: Das Gesetz ist ein Bundesgesetz. Wenn einzelne Kommunen besonders weit sind, darf sich daraus kein Verallgemeinerungsdruck ableiten. Damit das Gesetz kommt, wird eine sehr vorsichtige Linie gefahren werden müssen, wobei der Fokus auf dem Bund liegt. Das Konnexitätsprinzip wirkt auf die Übernahme von Bundes- in Landesregelungen. Weil viele Behörden im kommunalen und im Landesbereich die Folgen noch nicht ganz überblicken, fällt es heute noch vielen schwer, zuzustimmen. Es gibt gute Beispiele, daraus sollte man aber nicht schließen, dass das ein Selbstläufer wird.

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