Ab 234.000 Euro Jahresgehalt

Scholz will Kündigungsschutz für Top-Banker lockern

21.11.2018
Die Bundesregierung treibt vor dem Hintergrund des Brexit die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Banker voran.
Gelockerter Kündigungsschutz: Bank-Mitarbeiter ab einer Grundvergütung in Höhe von 234.000 Euro wären betroffen.
Gelockerter Kündigungsschutz: Bank-Mitarbeiter ab einer Grundvergütung in Höhe von 234.000 Euro wären betroffen.
Foto: Minerva Studio - shutterstock.com

Das Finanzministerium legte dazu einen Entwurf vor, der nun in der Ressortabstimmung ist. Das sagte eine Sprecherin von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwoch) darüber berichtet.

Damit setzt Scholz im Koalitionsvertrag vereinbarte Pläne um. Dort heißt es, angesichts des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU wolle die Bundesregierung den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten.

Londoner BankenBanken soll damit ein Umzug nach Deutschland und insbesondere an den Finanzplatz Frankfurt schmackhafter gemacht werden. Der strenge deutsche Kündigungsschutz gilt bisher als Hürde. Der Gesetzgeber will es Banken erleichtern, sich per Abfindung von besonders gut bezahlten Führungskräften zu trennen. Top-Firmen der Branche Banken

Konkret geht es darum, den Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger in Banken zu lockern. Bei diesen hochbezahlten Mitarbeitern bedarf der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses künftig keiner Begründung mehr, wie die Zeitung schrieb. Das sehe der Entwurf für ein Brexit-Steuerbegleitgesetz vor. Die Zahl der voraussichtlich von dieser Regelung betroffenen Mitarbeiter schätze das Ministerium auf bis zu 5.000 Mitarbeiter.

Als Risikoträger gelten zum Beispiel Geschäftsleiter, Bereichsleiter, Leiter Recht und Finanzen oder Angestellte mit hohem Handelsvolumen. Von solchen Mitarbeitern sollen sich Banken dann auch ohne Vorliegen von Kündigungsgründen gegen Zahlung einer Abfindung trennen dürfen.

Greifen würde die geplante Neuregelung für Bank-Mitarbeiter, deren Grundvergütung mehr als das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Für Westdeutschland sind dies derzeit auf Jahressicht 234.000 Euro. (dpa/rs)

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