Gesetzesänderung geplant: Unternehmen sollen Arbeitszeit erfassen

Eine Arbeitszeiterfassung per elektronischer "Stechuhr" passt nicht zu den oft in Unternehmen gelebten Vertrauensarbeitszeitregelungen. Aber die EU lässt keinen Spielraum zu.

Eine Arbeitszeiterfassung per elektronischer "Stechuhr" passt nicht zu den oft in Unternehmen gelebten Vertrauensarbeitszeitregelungen. Aber die EU lässt keinen Spielraum zu.

Foto: DoorZone - shutterstock.com

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