Public IT


Grundgesetzänderung nötig

Öffentliche Hand hat IT-Governance-Bedarf

27.11.2013
Von Horst Westerfeld

Deshalb fordert der Wirtschaftsrat die Einrichtung eines "Kabinettsausschusses Verwaltungsreform" im Bundeskanzleramt. Damit sind wir wieder bei dem eingangs geschilderten Status, der 2003 in Hessen etabliert wurde und bis heute kontinuierlich verbessert wird.

Neue bürokratische Hürden

Die bloße Konstituierung des IT-Planungsrats bewirkt noch nicht viel. Jedenfalls macht sie es noch nicht möglich, die Verwaltungs-IT und das E-Government vernünftig weiterzuentwickeln. Also in der Art, wie es in einer Befragung von 1000 Innovationsunternehmen in Deutschland durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHT) gefordert wurde: Noch vor FachkräftemangelFachkräftemangel und Vereinfachung des Steuerrechts steht für die Befragten ganz oben auf der Prioritätenliste die Forderung nach Bürokratieabbau. Alles zu Fachkräftemangel auf CIO.de

Bürokratieabbau wird ermöglicht, indem Schriftformerfordernisse abgebaut werden, sofern sie nicht zwingend erforderlich sind. So zumindest war der ursprüngliche Ansatz, den das E-Government-Gesetz des Bundes formulierte. Tatsächlich sollen jetzt aber, vom Bundesinnenministerium getrieben und vom IT-Planungsrat abgesegnet, die unnötigen Schriftformerfordernisse (mehrere tausend Bürokratievorschriften) nicht etwa abgeschafft, sondern durch bürokratische und teure Technik wie De-Mail und den neuen elektronischen Personalausweis ersetzt werden.

Grundgesetzänderung nötig

Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau als wesentliches Ziel der IT in der öffentlichen Verwaltung deckt sich mit dem Sinn einer guten IT-Governance. Hier kann die IT einen Wertbeitrag für den Standort Deutschland leisten. Doch derartige Tendenzen sind im IT-Planungsrat bestenfalls ansatzweise zu finden.

Um dies zu verbessern, würden Juristen argumentieren, dass der Staatsvertrag zur Konstituierung des IT-Planungsrats, ja sogar das Grundgesetz, namentlich Artikel 91c, umgehend zu ändern wären.

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