Energiepreiskrise

Wirtschaft warnt vor Abwanderung von Unternehmen

18.01.2023
Wirtschaftsverbände beklagen: Bei den Energiepreisbremsen gibt es Bremsen für Firmen, um sie in Anspruch zu nehmen. Viele Unternehmen würden sie erst gar nicht beantragen, mit Folgen.
Der BDI rechne für das Jahr 2023 mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent.
Der BDI rechne für das Jahr 2023 mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent.
Foto: Nightman1965 - shutterstock.com

Die deutsche Wirtschaft sieht ihre globale Wettbewerbsfähigkeit wegen der hohen Energiepreise zunehmend gefährdet. Zunehmend in der Kritik stehen Auflagen für Unternehmen und ein hoher bürokratischer Aufwand bei den Energiepreisbremsen.

Industriepräsident Siegfried Russwurm sagte am Dienstag in Berlin, Deutschland gerate immer mehr ins Hintertreffen gegenüber anderen Regionen der Welt. Der drastische Energiepreissprung sei eine erhebliche Bedrohung für den Standort. Russwurm warnte vor Produktionsverlagerungen.

Produktionsverlagerungen seien nicht auszuschließen

So koste in den USA lokal gefördertes Gas gegenwärtig gerade einmal ein Fünftel dessen, was in Deutschland zu bezahlen sei. Der Kostenfaktor Energie schwäche längst nicht nur energieintensive Unternehmen, sondern habe spürbare Auswirkungen auf die gesamten Wertschöpfungsketten der IndustrieIndustrie, sagte Russwurm. Produktionsverlagerungen auch in anderen Branchen seien nicht auszuschließen. Top-Firmen der Branche Industrie

Die Bundesregierung müsse die Rahmenbedingungen verbessern. So müssten "sehr schnell" Blockaden für die Energiepreisbremsen aufgelöst werden. Viele Betriebe könnten die Preisbremsen aufgrund der zu restriktiven Randbedingungen gar nicht in Anspruch nehmen.

Die Gas- und Wärmepreisbremse greift für Großverbraucher seit dem Januar, für private Privathaushalte und kleine Unternehmen dann ab März - mit einer rückwirkenden Entlastung für die Monate Januar und Februar.

Weltfremde Bürokratie

Russwurm nannte als eine "Hauptbremse" für Entlastungen die Vorgabe, dass ein Unternehmen für die volle Förderung einen Rückgang des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) um mehr als 40 Prozent verzeichnen muss. Das wüssten die Unternehmen aber erst beim Jahresabschluss im kommenden Jahr. Deswegen müssten Unternehmen Rückstellungen bilden für eine mögliche Rückzahlung staatlicher Hilfen. Russwurm nannte es außerdem "weltfremd", dass es für weite Teile der Wirtschaft im Falle einer staatlichen Unterstützung ein Verbot von Dividenden sowie variabler Einkommen gebe.

Die Energiepreisbremsen seien eigentlich als "Versicherung gegen Preisspitzen" geplant gewesen, sagte Russwurm, der als Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) Co-Vorsitzender der Gaspreiskommission war.

Auch die Familienunternehmer beklagten zu viel Bürokratie bei den Preisbremsen. Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Viele Unternehmer sind verunsichert über die für eine Bewilligung erforderlichen Angaben. Die Hilfen können voraussichtlich nur unter enormem bürokratischen Aufwand beantragt werden."

Befürchtete Rückzahlungen

Die zu befürchtenden Rückzahlungen durch falsche Einschätzung der Zukunft oder drohende gefährliche Haftungsfragen bei Fehlern in den Anträgen schreckten viele Unternehmer ab. Große Konzerne könnten dafür extra neue Leute einstellen und Berater engagieren. "Viele Mittelständler aber werden bei diesen Hilfsprogrammen erst gar nicht einsteigen. Wer aber die Hilfen nicht bekommt, verliert Wettbewerbsfähigkeit und wird seine Produktion drosseln, verlagern oder einstellen", sagte Eben-Worlée.

Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, die Preisbremsen für die Industrie seien so pauschal ausgestaltet wie es das europäische Beihilferecht zulasse. Die Vorgabe der Europäischen Kommission sehe besondere Regelungen für die Entlastung von größeren Unternehmen vor, die insgesamt um mehr als zwei Millionen Euro je Unternehmensverbund entlastet werden. Für besonders große industrielle Verbraucher gelten demnach unterschiedliche Regelungen abhängig vom Gewinnrückgang des Unternehmens, der Einordnung als energieintensiver Betrieb oder der Energie- und Handelsintensität der jeweiligen Branche.

Russwurm forderte, die EU müsse das Beihilferecht anpassen, auch unabhängig von der unmittelbaren Krisenhilfe. Die Bundesregierung solle außerdem Steuern und Abgaben auf Energie senken.

Zu einer befürchteten tiefen Rezession in Deutschland wegen der Energiepreiskrise oder Problemen bei weltweiten Lieferketten wird es aber nicht kommen, wie Russwurm deutlich machte. Der BDI rechne für das Jahr 2023 mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. Ab Frühjahr sollte es aufwärts gehen. Die Bundesregierung rechnet bisher damit, dass die Wirtschaft in diesem Jahr um 0,4 Prozent schrumpft. (dpa/rs)

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