Healthcare IT


Zertifizierung für Medizin-Seiten

Check des Internet-Auftritts

08.07.2011
Von Hartmut  Wiehr

Um eine objektive Güteprüfung zu gewährleisten, verwenden die Gutachter laut Stiftung Gesundheit ein "wissenschaftlich fundiertes System, das auf einem standardisierten Prüfkatalog mit über 100 Items basiert“. Dieses gutachterliche Verfahren erfordere mehr Aufwand als reine Selbstauskünfte, weshalb dafür "eine Kostenumlage auch für die Antragsteller" anfalle, erklärt Peter Müller, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheit.

Die Höhe der Umlage für die Zertifizierung variiere je nach Art und Umfang des Internet-Auftritts, kann aber nun durch einen Zuschuss abgemildert werden. Müller: "Eine Arzt-Homepage mit nur einer Handvoll Rubriken ist natürlich schneller geprüft als ein umfangreiches Gesundheitsportal mit angeschlossenen Foren oder eingebundenen Filmen."

Mustergutachten hilft beim Einrichten der eigenen Website

Die Stiftung Gesundheit hat auf ihrer Webseite ein Mustergutachten veröffentlicht. Damit können sich Interessenten recht gut darüber informieren, was sie zu erwarten haben. Hier ein Auszug:

"Rechtliche Güte
Die Website entspricht laut unseren Gutachtern größtenteils den geltenden juristischen Anforderungen. Dazu gehören die Maßgaben von Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerbegesetz (HWG), Markenrecht, Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG), Presserecht.

Die Webseite www.medquarter.de wurde erfolgreich zertifiziert.
Die Webseite www.medquarter.de wurde erfolgreich zertifiziert.
Foto: medquarter

Allerdings weist Ihre Homepage Defizite im Bereich der Datenschutzerklärung auf (Verstoß gegen das Telemediengesetz), so dass Ihre Seite für den zertifizierungsfähigen Status noch nachgebessert werden müsste. Um dies zu vereinfachen, fügen wir anliegend für Sie das Muster für eine Datenschutzerklärung bei, wie sie von unserem Juristen für unsere eigene Website konzipiert wurde (Anlage 1), mit dessen Hilfe Sie Ihre Datenschutzerklärung einfach anpassen können.

Zudem entsprechen die Angaben in Ihrem Impressum nicht vollständig den Anforderungen des Telemediengesetzes – es fehlen die Angaben zu gesetzlichen Berufsbezeichnungen (etwa: Arzt/Ärztin) und der Staat, in dem diese verliehen wurden. Eine Checkliste über die für nach geltendem Recht erforderlichen Angaben im Impressum haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt (Anlage 2).“

Weitere Informationen: www.stiftung-gesundheit.de/zertifizierte-websites/zertifizierte-websites.htm

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