Informieren statt nur Kassieren

Check24 muss Versicherungskunden besser informieren

06.04.2017

Der BVK vertritt über 12000 Versicherungsvertreter, für die Check24 eine Konkurrenz ist. Bisher ist die Information über die Maklertätigkeit von Check24 auf der Webseite nur im Kleingedruckten zu finden - und auch nur, wenn ein Besucher der Webseite aktiv danach sucht.

Zudem wird Check24 vor dem Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen die Kunden künftig genauer befragen müssen, ob die Versicherung für sie überhaupt vonnöten ist, beziehungsweise über spezielle Risiken informieren müssen.

Check24 muss Kunden ernst nehmen

So sind beispielsweise bei vielen Haftpflichtversicherungen ehrenamtliche Aktivitäten und Risikosportarten nicht abgesichert. Der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt nannte als konkretes Beispiel eines nicht versicherten Unfalls: Den Jäger, der versehentlich nicht das Reh im Gebüsch erschießt, sondern seinen Mitjäger. Für Check24 bedeutet dies, dass das Unternehmen nun die Kunden vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung befragen muss, ob sie gefährlichen Freizeitaktivitäten nachgehen, bei denen andere verletzt werden könnten.

Allerdings setzten sich die Versicherungskaufleute nicht auf ganzer Linie durch. Sie wollten Check24 auch noch dazu verpflichten, die Kundschaft vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zu überprüfen. Das hätte das Online-Geschäftsmodell von Check24 wesentlich erschwert. Das lehnte der Senat jedoch ab. Der Grund: Gesetzlich ist zwar beim Verkauf von Versicherungspolicen eine Beratungs- und Befragungspflicht vorgeschrieben - "aber keine vorgelagerte Prüfplicht", wie Cassardt sagte. (dpa/rs)

Zur Startseite