Keine strikte Einzelfallprüfung mehr

Unternehmen bekommen leichter Exportkreditgarantien für die Ukraine

22.06.2023
Zur wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine werden deutsche Exportkreditgarantien für das Land nach einem Beschluss der Bundesregierung ab sofort unkomplizierter vergeben.

Anstelle einer strikten Einzelfallprüfung solle der Bund künftig anhand genereller Regeln über die Garantien entscheiden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Auch Banksicherheiten seien bei vertretbarem Risiko nicht mehr nötig.

Wer in der Ukraine investiert, kommt zukünftig unkomplizierter an Exportgarantien.
Wer in der Ukraine investiert, kommt zukünftig unkomplizierter an Exportgarantien.
Foto: rospoint - shutterstock.com

Mit sogenannten Exportkreditgarantien sichert der Bund gegen eine Prämie Auslandsgeschäfte insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen ab, die er als besonders förderwürdig betrachtet - zum Beispiel, weil sie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland dienen oder der Erschließung neuer Absatzmärkte. Falls es zum Zahlungsausfall kommt, springt der Bund ein und übernimmt den Großteil. Das erhöht die Finanzierungsbereitschaft privater Kreditinstitute.

Die Bundesregierung legte zudem ihren Jahresbericht zu Exportkreditgarantien vor. Laut Wirtschaftsministerium wurden im vergangenen Jahr Ausfuhren in mehr als 170 Länder abgesichert, wobei über 80 Prozent des neu übernommenen Deckungsvolumens auf Entwicklungs- und Schwellenländer entfallen seien. Unternehmen nähmen diese Länder in den Fokus, um Abhängigkeiten zu verringern, was die Bundesregierung unterstütze.

Bereits seit 2020 sind die Absicherungsmöglichkeiten im Bereich fossiler Energien laut Ministerium eingeschränkt und für erneuerbare Energien ausgeweitet. Mit der noch für das laufende Jahre geplanten Klimastrategie für Exportkreditgarantien sollten nachhaltige Geschäfte besonders unterstützt und besonders klimaschädliche Ausfuhren von der Absicherung ausgeschlossen werden. (dpa/ad)

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